Sicherheitstechnische Betreuung
Jedes Unternehmen in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, sich sicherheitstechnisch beraten zu lassen. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehme ich die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens gemäß DGUV Vorschrift 2. Ich unterstütze Sie bei der Gefährdungsbeurteilung, berate bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und helfe Ihnen, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
DGUV Vorschrift 2Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 2 in Verbindung mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Zielgruppe
Alle Unternehmen, die gesetzlich zur sicherheitstechnischen Betreuung verpflichtet sind
Inhalte
- Gefährdungsbeurteilungen erstellen und aktualisieren
- Beratung zur Gestaltung sicherer Arbeitsplätze
- Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- Begehungen und Dokumentation
- Beratung zu Arbeitsschutzmaßnahmen
- Unfalluntersuchungen und Prävention