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Jährliche Sicherheitsunterweisungen

Jeder Arbeitgeber muss seine Beschäftigten mindestens einmal jährlich über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefährdungen und die Maßnahmen zu deren Verhütung unterweisen. Ich führe praxisnahe, auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Unterweisungen durch, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

DGUV Vorschrift 1Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 1, §12 ArbSchG

Zielgruppe

Alle Beschäftigten eines Unternehmens

Inhalte

  • Arbeitsplatzspezifische Gefährdungen
  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
  • Umgang mit Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
  • Brandschutz und Fluchtwegeplanung
  • Dokumentation der Unterweisung

Jährliche Sicherheitsunterweisungen für Ihr Unternehmen

Kontaktieren Sie mich für ein individuelles Angebot. Ich berate Sie gerne zu den Anforderungen und dem Ablauf.