Jährliche Sicherheitsunterweisungen
Jeder Arbeitgeber muss seine Beschäftigten mindestens einmal jährlich über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefährdungen und die Maßnahmen zu deren Verhütung unterweisen. Ich führe praxisnahe, auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Unterweisungen durch, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
DGUV Vorschrift 1Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 1, §12 ArbSchG
Zielgruppe
Alle Beschäftigten eines Unternehmens
Inhalte
- Arbeitsplatzspezifische Gefährdungen
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Umgang mit Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
- Brandschutz und Fluchtwegeplanung
- Dokumentation der Unterweisung