DGUV-konform
Meine Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit
Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, sich sicherheitstechnisch beraten zu lassen (DGUV Vorschrift 2). Ich übernehme das für Sie.
Warum eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 sind Arbeitgeber verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Eine externe Fachkraft bietet dabei entscheidende Vorteile:
- Unabhängige und objektive Beratung
- Aktuelles Fachwissen durch regelmäßige Fortbildungen
- Flexible Einsatzzeiten nach Ihrem Bedarf
- Kosteneffizienter als eine interne Stelle
- Branchenübergreifende Erfahrung