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Brandschutzhelfer

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. In meiner Schulung vermittle ich die theoretischen Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes sowie den praktischen Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen. Die Ausbildung entspricht den Anforderungen der DGUV Information 205-023.

DGUV Information 205-023Rechtsgrundlage: DGUV Information 205-023, ASR A2.2

Zielgruppe

Beschäftigte, die als Brandschutzhelfer benannt werden sollen (mind. 5% der Belegschaft)

Inhalte

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
  • Praktische Löschübungen

Brandschutzhelfer für Ihr Unternehmen

Kontaktieren Sie mich für ein individuelles Angebot. Ich berate Sie gerne zu den Anforderungen und dem Ablauf.